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BVerwG, 30.04.1958 - IV B 47.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 10.01.1957 - 6 KL 1220/56
- BVerwG, 30.04.1958 - IV B 47.57
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.11.1957 - IV C 72.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.04.1958 - IV B 47.57
Daß es nicht auf den Sparwillen des Einlegers oder die tatsächliche Handhabung des Kontos ankommt, sondern, da § 2 Abs. 1 Nr. 1 ASpG für Spareinlagen auf § 22 KWG verweist, auf die Kennzeichnung des Kontos als Sparkonto, ist in der Rechtsprechung längst geklärt (letzthin noch BVerwG IV C 72.57 vom 27. November 1957). - BVerwG, 23.08.1957 - IV B 246.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.04.1958 - IV B 47.57
Der Senat hat auch einen dem vorliegenden ähnlichen Fall, nämlich die Einzahlung der später fällig gewordenen Versicherungssumme einer am 1. Januar 1940 bereits bestehenden Lebensversicherung auf ein Girokonto, in BVerwG IV B 246.56 am 23. August 1957 (Wertpap. Mittlg. 1957, 1290) dahin entschieden, daß mangels Vorhandenseins einer Sparanlage am Währungsstichtag kein Umwandlungsfall im Sinne des ASpG vorliege.